In der Praxis spricht man hier grundsätzlich von „alter“ und „neuer“ Glaswolle. Bei der sogenannten „alten“ Glaswolle, die vor 1996 eingebaut worden ist, muss von einem Krebsverdacht ausgegangen werden. Die nach 1996 in Deutschland hergestellte Glaswolle wird als „neue“ Glaswolle bezeichnet.
Um zu erkennen, ob es sich um „alte“ oder „neue“ Glaswolle handelt, muss eine Analyse durchgeführt werden. Diese kann sehr aufwendig und kostenintensiv werden. Außerdem gibt es länderspezifische Regelungen für den Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen, die zusätzlich erarbeitet werden müssen.
Aufgrund dieser Problematik wurde entschieden, dass Glaswolle generell nach den Vorschriften der TRGS-521 entsorgt wird. Die TRGS-521 besagt, dass “Krebserregende Glaswolle” nur in speziellen reißfesten Säcken (z.B. Big Bags) zu verpacken ist!
Für eine schnelle und sichere Entsorgung von Glaswolle (KMF) bieten wir Ihnen praxiserprobte Mineralwollsäcke, die mit Warndruck und beschichtetem Gewebe alle Bedingungen der aktuellen TRGS-521 erfüllen.
Vom PP-Flachsack, über extra große Big-Bags (Volumenbags) bis hin zu Containerbags. Wir bieten Ihnen innovative Verpackungen in vielen Größen und Ausführungen, sowie wichtige Sicherheitsprodukte für Ihren Schutz.
Für einen schnellen und professionellen Ablauf übernimmt unser Entsorgungsfachbetrieb DESABAU auch gerne die komplette Entsorgung für Sie!