Die (Asbest-) TRGS 519 und Big Bags - ein gesetzlicher Verbund

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe - kurz TRGS - sind in Deutschland gesetzlich verbindliche Regeln, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Die TRGS 519 regelt den Umgang mit Asbest und Asbesthaltigen Materialien.

Immer wieder kommt es vor, dass Asbest in Big Bags transportiert wird. Diese sind in der Industrie aufgrund ihrer großen Größe und Tragfähigkeit sehr beliebt. Doch wie steht es um die Verbindung von TRGS 519 und Big Bags?

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Grundsätzlich gilt: Wer mit Asbest und asbesthaltigen Materialien arbeitet, muss die Vorgaben der TRGS 519 beachten. Das bedeutet unter anderem, dass der Umgang mit Asbest nur von geschultem Personal erfolgen darf und dass spezielle Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Auch bei der Verwendung von Big Bags müssen die Vorgaben der TRGS 519 beachtet werden. So dürfen Big Bags, die Asbest enthalten, nur von geschultem Personal transportiert werden. Darüber hinaus müssen sie in speziellen Containern gelagert werden, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden.

Insgesamt ist die Verbindung zwischen TRGS 519 und Big Bags also eng: Wer mit Asbest arbeitet und diesen in Big Bags transportiert, muss die Vorgaben der TRGS 519 beachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien sicher und gesundheitsbewusst erfolgt.

Zu den Asbest Bags!