Des Rätsels Lösung um Mineralwolle: Unsere Tipps zum Umgang mit dem Dämmstoff

Wir teilen die Mineralwolle nicht mehr in Alt und Neu ein, sondern in rote und grüne Mineralwolle. Warum? Weil es die Unterscheidung, aber auch die praktische Arbeit mit Mineralwolle erleichtert. Wer will sich die Arbeit, mit der sowieso schon komplizierten Angelegenheit rund um Mineralwolle oder KMF, unbedingt schwerer machen, als sie eigentlich ist? 

Die Fakten zu Mineralwolle
 

Seit mehreren Jahrzehnten findet Sie Ihre Verwendung sowohl bei Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie bei der technischen Isolierung in der Gebäude- und Versorgungstechnik.

1993 wurde Mineralwolle offiziell als „wahrscheinlich kanzerogen“ eingestuft.

Seit 1994 ist die Mineralwolle als Schadstoff in der TRGS 905 gelistet.

Mit der TRGS 521 hat die Mineralwolle ihr eigenes Regelwerk bekommen.

Seit dem 01. Juni 2000 gilt ein Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Mineralwollprodukten ohne Nachweis von gesundheitlicher Unbedenklichkeit.

 

Die Unterscheidung zwischen alter und neuer Mineralwolle anhand von Jahreszahlen

Vor 1996 kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt

Bis zum Jahr 2000 ist eine Grauzone. Die Mineralwolle muss genauer untersucht werden, da die Produktion innerhalb der vier Jahre bereits teilweise auf neue Mineralwolle umgestellt wurde.

Ab dem 01. Juni 2000 ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es sich um neue Mineralwolle handelt, für die man ebenfalls einen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit benötigt.

Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

Ob die Mineralwolle streng nach TRGS 521 entsorgt werden muss, ist abhängig von dem Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Dieser Nachweis erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V (GGM) und lässt zwei Möglichkeiten zu:

Mineralwolle analysieren 

Durch einen Freizeichnungsnachweis, bei dem explizit die kanzerogene Unbedenklichkeit festgestellt wird. Bei dieser Variante wird anschließend die chemische Zusammensetzung des Fasertyps bei der GGM hinterlegt.

Durch einen Konformitätsnachweis wird Ihr Fasertypen mit bereits hinterlegten Fasertypen bei der GGM verglichen.

Bausubstanzerkundung unter Berücksichtigung der Getrennthaltungspflicht

Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten ist eine Bausubstanzerkundung unumgänglich. Bevor man mit den eigentlichen Arbeiten beginnen kann, sollte die Art des Schadstoffes festgestellt werden, die Lage im Bauteil, sowie die Beschreibung im betroffenen Bauteilkonstruktionen und die Abschätzung der Schadstoffmenge.

Mineralwolle demontieren

Auch bei der Demontage ist eine baustellenseitige Trennung unter Berücksichtigung der gebotenen Getrennthaltungspflicht gefordert. So ist je nach Einbausituation und Produktmerkmal das richtige Abbruchverfahren zu wählen. Anschließend sind die Abfälle zwischen Glas- und Steinwolle, den Fundorten und der Kennzeichnung zu trennen.

Rote und Grüne Mineralwolle

Spätestens ab der Demontage wird es kompliziert, die Theorie in der Praxis umzusetzen. Zu viele unterschiedliche Big Bags werden benötigt, die schnell verwechselt werden können und die Getrennthaltungspflicht erschweren.

 

Ab diesem Zeitpunkt unterscheiden wir zwischen roter und grüner Mineralwolle. Die rote Mineralwolle ist jene, die als kanzerogen eingestuft wird und gefährlich für die Gesundheit ist. Bei der grünen Mineralwolle ist stets einen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorhanden.

Durch die farbliche Hervorhebung auf den Big Bags ist auch das leidige Thema der Trennung und Kennzeichnung Geschichte. Alles, was Sie noch machen müssen, ist das Kreuz mit einem Permanentmarker bei Stein- oder Glaswolle.